Mainzer Reichslandfrieden

Mainzer Reichslandfrieden
Mainzer Reichslandfrieden,
 
von Kaiser Friedrich II. auf einem Hoftag zu Mainz am 15. 8. 1235 aus eigener Machtvollkommenheit erlassenes Reichsgesetz (erstmals auch in Deutsch), suchte durch Einschränkung der Fürstenprivilegien »Confoederatio cum principibus ecclesiasticis« (1220) und »Statutum in favorem principum« (1231/32) die Reichsgewalt zu straffen und die ihr verbliebenen Hoheitsrechte zu sichern. (Landfrieden)

Universal-Lexikon. 2012.

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