Mainzer Reichslandfrieden
- Mainzer Reichslandfrieden
Mainzer Reichslandfrieden,
von Kaiser
Friedrich II. auf einem Hoftag zu Mainz am 15. 8. 1235 aus eigener Machtvollkommenheit erlassenes Reichsgesetz (erstmals auch in
Deutsch), suchte durch Einschränkung der Fürstenprivilegien »Confoederatio cum principibus ecclesiasticis« (1220) und »Statutum in favorem principum« (1231/32) die Reichsgewalt zu straffen und die ihr verbliebenen
Hoheitsrechte zu
sichern. (
Landfrieden)
Universal-Lexikon.
2012.
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